[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sbg_2016-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sbg_2016","Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-08-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsbg_2016\u002Fxml.zip",1268034,"§ 15","15","Schutz der Vertrauensperson","Geschäftsführung und Rechtsstellung","(1) Die Vertrauensperson darf in der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.\n(2) Für die Ahndung von Dienstvergehen der Vertrauensperson oder der nach § 14 als Vertrauensperson eingetretenen stellvertretenden Vertrauensperson ist die oder der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig. Ist die Vertrauensperson für den Bereich der oder des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten gewählt worden, geht die Zuständigkeit auf deren nächste Disziplinarvorgesetzte oder dessen nächsten Disziplinarvorgesetzten über.","SBG_2016 - Geschäftsführung und Rechtsstellung - § 15 Schutz der Vertrauensperson\n\n(1) Die Vertrauensperson darf in der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.\n(2) Für die Ahndung von Dienstvergehen der Vertrauensperson oder der nach § 14 als Vertrauensperson eingetretenen stellvertretenden Vertrauensperson ist die oder der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig. Ist die Vertrauensperson für den Bereich der oder des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten gewählt worden, geht die Zuständigkeit auf deren nächste Disziplinarvorgesetzte oder dessen nächsten Disziplinarvorgesetzten über.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 14","Stellvertretung","14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 13","Ruhen des Amtes","13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 12","Abberufung der Vertrauensperson","12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 16","Versetzung der Vertrauensperson","16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 17","Beschwerderecht der Vertrauensperson","17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 18","Beschwerden gegen die Vertrauensperson","18",[],false]