[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sbg_2016-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sbg_2016","Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-08-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsbg_2016\u002Fxml.zip",1268049,"§ 30","30","Auszeichnungen und Vergabe leistungsbezogener Elemente der Besoldung","Beteiligung der Vertrauensperson","(1) Die Vertrauensperson soll angehört werden, wenn Soldatinnen oder Soldaten ihrer Wählergruppe für die Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr oder für einen Orden vorgeschlagen werden sollen. Die Anhörung erfolgt in der Regel durch die nächste Disziplinarvorgesetzte oder den nächsten Disziplinarvorgesetzten der Soldatinnen und Soldaten, denen eine Auszeichnung verliehen werden soll.\n(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden bei der Vergabe von leistungsbezogenen Elementen der Besoldung an Soldatinnen und Soldaten.","SBG_2016 - Beteiligung der Vertrauensperson - § 30 Auszeichnungen und Vergabe leistungsbezogener Elemente der Besoldung\n\n(1) Die Vertrauensperson soll angehört werden, wenn Soldatinnen oder Soldaten ihrer Wählergruppe für die Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr oder für einen Orden vorgeschlagen werden sollen. Die Anhörung erfolgt in der Regel durch die nächste Disziplinarvorgesetzte oder den nächsten Disziplinarvorgesetzten der Soldatinnen und Soldaten, denen eine Auszeichnung verliehen werden soll.\n(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden bei der Vergabe von leistungsbezogenen Elementen der Besoldung an Soldatinnen und Soldaten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 29","Förmliche Anerkennungen, Bestpreise","29",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 28","Ahndung von Dienstvergehen","28",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 27","Berufsförderung","27",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 31","Beschwerdeverfahren","31",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 32","Vermittlung durch die Vertrauensperson","32",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 33","Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts","33",[],false]