[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sbg_2016-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sbg_2016","Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-08-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsbg_2016\u002Fxml.zip",1268067,"§ 48","48","Beschlussfassung","Vertrauenspersonenausschüsse","(1) Ein Vertrauenspersonenausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.\n(2) Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.\n(3) In Angelegenheiten des Bundesministeriums der Verteidigung, die einzelne Kommandobereiche oder Organisationsbereiche betreffen, wirken im Gesamtvertrauenspersonenausschuss nur die Mitglieder der jeweiligen Gruppe mit. Dies gilt nicht, wenn eine Gruppe nicht oder nicht mehr vertreten ist.","SBG_2016 - Vertrauenspersonenausschüsse - § 48 Beschlussfassung\n\n(1) Ein Vertrauenspersonenausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.\n(2) Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.\n(3) In Angelegenheiten des Bundesministeriums der Verteidigung, die einzelne Kommandobereiche oder Organisationsbereiche betreffen, wirken im Gesamtvertrauenspersonenausschuss nur die Mitglieder der jeweiligen Gruppe mit. Dies gilt nicht, wenn eine Gruppe nicht oder nicht mehr vertreten ist.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 47","Nichtöffentlichkeit","47",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 46","Einberufung von Sitzungen","46",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 45","Geschäftsführung","45",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 49","Protokoll","49",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 50","Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung","50",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 51","Beteiligung bei Verschlusssachen","51",[],false]