[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sbg_2016-51":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sbg_2016","Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-08-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsbg_2016\u002Fxml.zip",1268070,"§ 51","51","Beteiligung bei Verschlusssachen","Vertrauenspersonenausschüsse","Sofern eine Angelegenheit, an der der Gesamtvertrauenspersonenausschuss zu beteiligen ist, als Verschlusssache mindestens des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ eingestuft ist, tritt an dessen Stelle ein Verschlusssachenausschuss mit fünf Mitgliedern. In den Vertrauenspersonenausschüssen im Sinne des § 39 Absatz 1 hat der Verschlusssachenausschuss mindestens drei Mitglieder. Die Mitglieder des Verschlusssachenausschusses werden aus der Mitte des jeweiligen Vertrauenspersonenausschusses gewählt und müssen ermächtigt sein, Kenntnis von Verschlusssachen des in Betracht kommenden Geheimhaltungsgrades zu erhalten.","SBG_2016 - Vertrauenspersonenausschüsse - § 51 Beteiligung bei Verschlusssachen\n\nSofern eine Angelegenheit, an der der Gesamtvertrauenspersonenausschuss zu beteiligen ist, als Verschlusssache mindestens des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ eingestuft ist, tritt an dessen Stelle ein Verschlusssachenausschuss mit fünf Mitgliedern. In den Vertrauenspersonenausschüssen im Sinne des § 39 Absatz 1 hat der Verschlusssachenausschuss mindestens drei Mitglieder. Die Mitglieder des Verschlusssachenausschusses werden aus der Mitte des jeweiligen Vertrauenspersonenausschusses gewählt und müssen ermächtigt sein, Kenntnis von Verschlusssachen des in Betracht kommenden Geheimhaltungsgrades zu erhalten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 50","Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung","50",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 49","Protokoll","49",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 48","Beschlussfassung","48",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 52","Anfechtung der Wahl","52",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 53","Grundsatz","53",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 54","Wählergruppen","54",[],false]