[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sbgg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sbgg","Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-06-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsbgg\u002Fxml.zip",1268088,"§ 4","4","Anmeldung beim Standesamt",null,"Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung nach § 2 mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.","SBGG - § 4 Anmeldung beim Standesamt\n\nDie Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung nach § 2 mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Erklärungen von Minderjährigen und Personen mit Betreuer","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Ziel des Gesetzes; Anwendungsbereich","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Sperrfrist; Vornamenbestimmung bei Rückänderung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Wirkungen der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Quotenregelungen","7",[],false]