[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sbgg-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sbgg","Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-06-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsbgg\u002Fxml.zip",1268089,"§ 5","5","Sperrfrist; Vornamenbestimmung bei Rückänderung",null,"(1) Vor Ablauf eines Jahres nach der Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann die Person keine erneute Erklärung nach § 2 abgeben. Dies gilt nicht in den Fällen des § 3.\n(2) Bewirkt eine Person mit der Erklärung des Geschlechtseintrags die Änderung zu einem früheren Geschlechtseintrag, so ändern sich ihre Vornamen entsprechend.","SBGG - § 5 Sperrfrist; Vornamenbestimmung bei Rückänderung\n\n(1) Vor Ablauf eines Jahres nach der Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann die Person keine erneute Erklärung nach § 2 abgeben. Dies gilt nicht in den Fällen des § 3.\n(2) Bewirkt eine Person mit der Erklärung des Geschlechtseintrags die Änderung zu einem früheren Geschlechtseintrag, so ändern sich ihre Vornamen entsprechend.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Anmeldung beim Standesamt","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Erklärungen von Minderjährigen und Personen mit Betreuer","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Wirkungen der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Quotenregelungen","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften","8",[],false]