[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schiedsg-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schiedsg","Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-09-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschiedsg\u002Fxml.zip",1268720,"§ 18","18",null,"Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten","(1) Die Schiedsstelle wird nicht oder nicht weiter tätig, wenn die zu protokollierende Vereinbarung nur in notarieller Form gültig ist; die Parteien auch nach Unterbrechung oder Vertagung der Schlichtungsverhandlung ihre Identität nicht nachweisen; Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit oder Verfügungsfähigkeit der Parteien oder gegen die Legitimation ihrer Vertreter bestehen.\n(2) Die Schiedsperson soll nicht tätig werden, wenn der Rechtsstreit bei Gericht anhängig ist; der Rechtsstreit bei einer von berufsständigen Körperschaften oder von vergleichbaren Organisationen eingerichteten Schieds-, Schlichtungs- oder Einigungsstellen anhängig ist.","SCHIEDSG - Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten - § 18\n\n(1) Die Schiedsstelle wird nicht oder nicht weiter tätig, wenn die zu protokollierende Vereinbarung nur in notarieller Form gültig ist; die Parteien auch nach Unterbrechung oder Vertagung der Schlichtungsverhandlung ihre Identität nicht nachweisen; Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit oder Verfügungsfähigkeit der Parteien oder gegen die Legitimation ihrer Vertreter bestehen.\n(2) Die Schiedsperson soll nicht tätig werden, wenn der Rechtsstreit bei Gericht anhängig ist; der Rechtsstreit bei einer von berufsständigen Körperschaften oder von vergleichbaren Organisationen eingerichteten Schieds-, Schlichtungs- oder Einigungsstellen anhängig ist.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"§ 17","17",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 16","16",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 15","15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":16,"slug":35},"§ 19","19",{"norm_key":37,"title":16,"slug":38},"§ 20","20",{"norm_key":40,"title":16,"slug":41},"§ 21","21",[],false]