[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schiffsbelwertv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":31,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schiffsbelwertv","Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-05-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschiffsbelwertv\u002Fxml.zip",1268759,"§ 3","3","Grundsatz der Schiffsbeleihungswertermittlung","Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze","(1) Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Schiffsbeleihungswert), ist der Wert des Schiffes oder Schiffsbauwerks, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Markt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.\n(2) Bei der Ermittlung des Schiffsbeleihungswerts sind die dauernden Eigenschaften des Schiffes, sein Alter und seine Einsatzmöglichkeiten zu berücksichtigen.","SCHIFFSBELWERTV - Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze - § 3 Grundsatz der Schiffsbeleihungswertermittlung\n\n(1) Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Schiffsbeleihungswert), ist der Wert des Schiffes oder Schiffsbauwerks, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Markt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.\n(2) Bei der Ermittlung des Schiffsbeleihungswerts sind die dauernden Eigenschaften des Schiffes, sein Alter und seine Einsatzmöglichkeiten zu berücksichtigen.",{"teil":21},"Teil 1",[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Gegenstand der Wertermittlung","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[32,36,40],{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Verfahren zur Ermittlung von Beleihungswerten für Schiffe und Schiffsbauwerke","4",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Gutachten","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Besichtigung","6",[],false]