[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schnelllg-1a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schnelllg","Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschnelllg\u002Fxml.zip",1268935,"§ 1a","1a","Besondere Bedeutung der Errichtung und des Betriebs von Schnellladeinfrastruktur",null,"Die Errichtung und der Betrieb von Schnellladepunkten und Schnellladestandorten an Bundesfernstraßen liegt im überragenden öffentlichen Interesse, solange und soweit eine bedarfsdeckende Ausstattung noch nicht erreicht ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt den Zeitpunkt, zu dem die bedarfsdeckende Ausstattung mit Schnellladepunkten und Schnellladestandorten erreicht ist, im Bundesanzeiger bekannt.","SCHNELLLG - § 1a Besondere Bedeutung der Errichtung und des Betriebs von Schnellladeinfrastruktur\n\nDie Errichtung und der Betrieb von Schnellladepunkten und Schnellladestandorten an Bundesfernstraßen liegt im überragenden öffentlichen Interesse, solange und soweit eine bedarfsdeckende Ausstattung noch nicht erreicht ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt den Zeitpunkt, zu dem die bedarfsdeckende Ausstattung mit Schnellladepunkten und Schnellladestandorten erreicht ist, im Bundesanzeiger bekannt.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur","3",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 4","Auswahl und Beauftragung von Auftragnehmern","4",[],false]