[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schregdv-35":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schregdv","Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-11-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschregdv\u002Fxml.zip",1268998,"§ 35","35",null,"Das Binnenschiffsregister","(1) In der zweiten Abteilung sind einzutragen: 1.in Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2;\n2.in Spalte 2:a)der Eigentümer des Schiffs oder die Miteigentümer;\nb)bei mehreren Eigentümern die in § 51 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung vorgeschriebenen Angaben;\n3.in Spalte 3: bei mehreren Miteigentümern die Größe der den einzelnen Miteigentümern gehörenden Anteile in Form eines Bruchs; bei Alleineigentum ist ein waagerechter Strich zu ziehen;\n4.in Spalte 4: die laufende Nummer der Eintragung in den Spalten 2 und 3, zu der die Eintragung in Spalte 5 gehört;\n5.in Spalte 5:a)bei der ersten Eintragung des Schiffs der Grund des Erwerbs, bei Eigentumsänderungen die Grundlage der Eintragung (§ 28 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a);\nb)der Verzicht auf das Eigentum;\nc)die Vormerkungen und Widersprüche, die sich auf das Eigentum beziehen, sowie Beschränkungen des Eigentümers in der Verfügung über das Eigentum;\nd)die Schutzvermerke (§ 28 Abs. 2, § 81 Abs. 1 der Schiffsregisterordnung), die sich auf das Eigentum beziehen;\ne)die Änderungen der Namen, Firmen und sonstigen in Spalte 2 eingetragenen Bezeichnungen;\nf)die Löschung der eingetragenen Vormerkungen, Widersprüche, Verfügungsbeschränkungen und Schutzvermerke.\n(2) Die Eintragungen sind in Spalte 5 zu unterschreiben.","SCHREGDV - Das Binnenschiffsregister - § 35\n\n(1) In der zweiten Abteilung sind einzutragen: 1.in Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2;\n2.in Spalte 2:a)der Eigentümer des Schiffs oder die Miteigentümer;\nb)bei mehreren Eigentümern die in § 51 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung vorgeschriebenen Angaben;\n3.in Spalte 3: bei mehreren Miteigentümern die Größe der den einzelnen Miteigentümern gehörenden Anteile in Form eines Bruchs; bei Alleineigentum ist ein waagerechter Strich zu ziehen;\n4.in Spalte 4: die laufende Nummer der Eintragung in den Spalten 2 und 3, zu der die Eintragung in Spalte 5 gehört;\n5.in Spalte 5:a)bei der ersten Eintragung des Schiffs der Grund des Erwerbs, bei Eigentumsänderungen die Grundlage der Eintragung (§ 28 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a);\nb)der Verzicht auf das Eigentum;\nc)die Vormerkungen und Widersprüche, die sich auf das Eigentum beziehen, sowie Beschränkungen des Eigentümers in der Verfügung über das Eigentum;\nd)die Schutzvermerke (§ 28 Abs. 2, § 81 Abs. 1 der Schiffsregisterordnung), die sich auf das Eigentum beziehen;\ne)die Änderungen der Namen, Firmen und sonstigen in Spalte 2 eingetragenen Bezeichnungen;\nf)die Löschung der eingetragenen Vormerkungen, Widersprüche, Verfügungsbeschränkungen und Schutzvermerke.\n(2) Die Eintragungen sind in Spalte 5 zu unterschreiben.",{"abschnitt":21},"Fünfter Abschnitt",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"§ 34","34",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 33","33",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 32","32",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":16,"slug":35},"§ 36","36",{"norm_key":37,"title":16,"slug":38},"§ 37","37",{"norm_key":40,"title":16,"slug":41},"§ 38","38",[],false]