[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schregdv-51":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schregdv","Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-11-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschregdv\u002Fxml.zip",1269015,"§ 51","51",null,"Das Schiffsbauregister","(1) In der ersten Abteilung sind einzutragen: 1.in Spalte 1: der Name, die Nummer oder die sonstige Bezeichnung und die Gattung des im Bau befindlichen Schiffs; im Fall der Änderung der neue Name, die neue Nummer oder sonstige Bezeichnung oder die neue Gattung;\n2.in Spalte 2: der Bauort und die Schiffswerft, auf der das Schiff im Bau ist; im Fall der Änderung der neue Bauort oder die neue Schiffswerft;\n3.in Spalte 3: die Bezeichnung der in § 69 Abs. 3 der Schiffsregisterordnung genannten Urkunde;\n4.in Spalte 4: der Tag der Eintragung des Schiffsbauwerks und die Änderungen der in den Spalten 1 und 2 eingetragenen Tatsachen;\n5.in Spalte 5: die Löschung der Eintragung des Schiffsbauwerks unter Angabe ihres Grundes.\n(2) Die erste Eintragung und die Veränderungen sind in Spalte 4, die Löschung ist in Spalte 5 zu unterschreiben.","SCHREGDV - Das Schiffsbauregister - § 51\n\n(1) In der ersten Abteilung sind einzutragen: 1.in Spalte 1: der Name, die Nummer oder die sonstige Bezeichnung und die Gattung des im Bau befindlichen Schiffs; im Fall der Änderung der neue Name, die neue Nummer oder sonstige Bezeichnung oder die neue Gattung;\n2.in Spalte 2: der Bauort und die Schiffswerft, auf der das Schiff im Bau ist; im Fall der Änderung der neue Bauort oder die neue Schiffswerft;\n3.in Spalte 3: die Bezeichnung der in § 69 Abs. 3 der Schiffsregisterordnung genannten Urkunde;\n4.in Spalte 4: der Tag der Eintragung des Schiffsbauwerks und die Änderungen der in den Spalten 1 und 2 eingetragenen Tatsachen;\n5.in Spalte 5: die Löschung der Eintragung des Schiffsbauwerks unter Angabe ihres Grundes.\n(2) Die erste Eintragung und die Veränderungen sind in Spalte 4, die Löschung ist in Spalte 5 zu unterschreiben.",{"abschnitt":21},"Siebenter Abschnitt",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"§ 50","50",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 49","49",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 48","48",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":16,"slug":35},"§ 52","52",{"norm_key":37,"title":16,"slug":38},"§ 53","53",{"norm_key":40,"title":16,"slug":41},"§ 54","54",[],false]