[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schrego-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schrego","Schiffsregisterordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1940-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschrego\u002Fxml.zip",1269072,"§ 12","12",null,"Die Eintragung des Schiffs","Bei der Anmeldung eines Binnenschiffs sind anzugeben: 1.der Name, die Nummer oder das sonstige Merkzeichen des Schiffs;\n2.die Gattung und der Hauptbaustoff;\n3.der Heimatort;\n4.der Bauort, die Schiffswerft, auf der das Schiff erbaut worden ist, und das Jahr des Stapellaufs, es sei denn, daß dies nur mit besonderen Schwierigkeiten zu ermitteln ist;\n5.bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, die größte Tragfähigkeit, bei anderen Schiffen die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung sowie bei Schiffen mit eigener Triebkraft außerdem die Maschinenleistung;\n6.der Eigentümer, bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile;\n7.der Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums.","SCHREGO - Die Eintragung des Schiffs - § 12\n\nBei der Anmeldung eines Binnenschiffs sind anzugeben: 1.der Name, die Nummer oder das sonstige Merkzeichen des Schiffs;\n2.die Gattung und der Hauptbaustoff;\n3.der Heimatort;\n4.der Bauort, die Schiffswerft, auf der das Schiff erbaut worden ist, und das Jahr des Stapellaufs, es sei denn, daß dies nur mit besonderen Schwierigkeiten zu ermitteln ist;\n5.bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, die größte Tragfähigkeit, bei anderen Schiffen die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung sowie bei Schiffen mit eigener Triebkraft außerdem die Maschinenleistung;\n6.der Eigentümer, bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile;\n7.der Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"§ 11","11",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 10","10",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 9","9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":16,"slug":35},"§ 13","13",{"norm_key":37,"title":16,"slug":38},"§ 14","14",{"norm_key":40,"title":16,"slug":41},"§ 15","15",[],false]