[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schrg-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schrg","Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1940-11-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschrg\u002Fxml.zip",1269185,"§ 25","25",null,"Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek","(1) Ist ein Schiff mit mehreren Schiffshypotheken belastet, so bestimmt sich ihr Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Eintragungen. Die Eintragung ist für das Rangverhältnis auch dann maßgebend, wenn die nach § 8 Abs. 2, § 3 zur Bestellung der Schiffshypothek erforderliche Einigung erst nach der Eintragung zustande gekommen ist.\n(2) Eine abweichende Bestimmung des Rangverhältnisses muß in das Schiffsregister eingetragen werden.","SCHRG - Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek - § 25\n\n(1) Ist ein Schiff mit mehreren Schiffshypotheken belastet, so bestimmt sich ihr Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Eintragungen. Die Eintragung ist für das Rangverhältnis auch dann maßgebend, wenn die nach § 8 Abs. 2, § 3 zur Bestellung der Schiffshypothek erforderliche Einigung erst nach der Eintragung zustande gekommen ist.\n(2) Eine abweichende Bestimmung des Rangverhältnisses muß in das Schiffsregister eingetragen werden.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"§ 24","24",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 23","23",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 22","22",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":16,"slug":35},"§ 26","26",{"norm_key":37,"title":16,"slug":38},"§ 27","27",{"norm_key":40,"title":16,"slug":41},"§ 28","28",[],false]