[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schsg-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schsg","Schiffssicherheitsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-09-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschsg\u002Fxml.zip",1269271,"§ 12","12","Ermessensbindung",null,"Wird in den internationalen Regelungen die Ausfüllung eines vorgeschriebenen Standards ausdrücklich in das Ermessen der Verwaltung gestellt, so berücksichtigt die zuständige Behörde bei der Ermessensausübung die für diesen Fall von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation oder einer anderen für diesen Bereich zuständigen zwischenstaatlichen Organisation beschlossenen Empfehlungen, nachdem sie sie an geeigneter Stelle in deutscher Sprache bekanntgemacht hat.","SCHSG - § 12 Ermessensbindung\n\nWird in den internationalen Regelungen die Ausfüllung eines vorgeschriebenen Standards ausdrücklich in das Ermessen der Verwaltung gestellt, so berücksichtigt die zuständige Behörde bei der Ermessensausübung die für diesen Fall von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation oder einer anderen für diesen Bereich zuständigen zwischenstaatlichen Organisation beschlossenen Empfehlungen, nachdem sie sie an geeigneter Stelle in deutscher Sprache bekanntgemacht hat.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 11","Behördliche Aufgaben aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)","11",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 10","Überwachung","10",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 9","Verantwortliche Personen","9",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13","Maßnahmen bei Verstößen","13",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 14","Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge*)","14",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 15","Rechtsetzungsermächtigung","15",[],false]