[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schsg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schsg","Schiffssicherheitsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-09-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschsg\u002Fxml.zip",1269266,"§ 7","7","Organisation, bauliche Beschaffenheit und Ausrüstung der Schiffe",null,"Für die Erfüllung von Anforderungen, die 1.die Organisation der Geschäftsführung, die innerbetriebliche Überwachung, die Konzepte und Verfahren für die Vorschriften zur Schiffssicherheit einschließlich des Arbeitsschutzes und über den Schutz der Meeresumwelt und der Luft vor den von der Seeschifffahrt ausgehenden Gefahren,\n2.die Bauart, die Bauausführung und den baulichen Zustand der Schiffe, die Bauteile, die Freibordmarke sowie die Vorhaltung der erforderlichen Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen oder\n3.die schiffsbezogenen nautischen und technischen Ausrüstungsgegenstände und System der Schiffe, auch der Funkausrüstung, einschließlich Zubehör, Anlagen und an Bord erforderlicher amtlicher Seekarten, Seebücher und sonstiger Veröffentlichungen sowie die Vorhaltung der erforderlichen Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstigen Nachweise einschließlich der Ausweisung amtlicher Typenzulassungen hierüber\nbetreffen, ist der Schiffseigentümer verantwortlich.","SCHSG - § 7 Organisation, bauliche Beschaffenheit und Ausrüstung der Schiffe\n\nFür die Erfüllung von Anforderungen, die 1.die Organisation der Geschäftsführung, die innerbetriebliche Überwachung, die Konzepte und Verfahren für die Vorschriften zur Schiffssicherheit einschließlich des Arbeitsschutzes und über den Schutz der Meeresumwelt und der Luft vor den von der Seeschifffahrt ausgehenden Gefahren,\n2.die Bauart, die Bauausführung und den baulichen Zustand der Schiffe, die Bauteile, die Freibordmarke sowie die Vorhaltung der erforderlichen Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen oder\n3.die schiffsbezogenen nautischen und technischen Ausrüstungsgegenstände und System der Schiffe, auch der Funkausrüstung, einschließlich Zubehör, Anlagen und an Bord erforderlicher amtlicher Seekarten, Seebücher und sonstiger Veröffentlichungen sowie die Vorhaltung der erforderlichen Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstigen Nachweise einschließlich der Ausweisung amtlicher Typenzulassungen hierüber\nbetreffen, ist der Schiffseigentümer verantwortlich.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Ergänzende Pflichten","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Umsetzung von Verpflichtungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Einheitliche Durchführung völkerrechtlicher Regeln und Normen","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Verhalten beim Schiffsbetrieb","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Verantwortliche Personen","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Überwachung","10",[],false]