[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schsiausbv_2008-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schsiausbv_2008","Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-05-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschsiausbv_2008\u002Fxml.zip",1269301,"§ 3","3","Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild",null,"(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.\n(2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste;\n2.Sicherheitsdienste: 2.1Sicherheitsbereiche,\n2.2Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik,\n2.3Qualitätssichernde Maßnahmen;\n3.Kommunikation und Kooperation: 3.1Teamarbeit und Kooperation,\n3.2Kundenorientierte Kommunikation;\n4.Schutz und Sicherheit;\n5.Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen;\n6.Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel;\n7.Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation;\n8.Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen: 8.1Markt- und Kundenorientierung,\n8.2Risikomanagement,\n8.3Betriebliche Angebotserstellung,\n8.4Auftragsbearbeitung,\n8.5Teamgestaltung;\nAbschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;\n4.Umweltschutz.","SCHSIAUSBV_2008 - § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild\n\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.\n(2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste;\n2.Sicherheitsdienste: 2.1Sicherheitsbereiche,\n2.2Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik,\n2.3Qualitätssichernde Maßnahmen;\n3.Kommunikation und Kooperation: 3.1Teamarbeit und Kooperation,\n3.2Kundenorientierte Kommunikation;\n4.Schutz und Sicherheit;\n5.Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen;\n6.Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel;\n7.Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation;\n8.Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen: 8.1Markt- und Kundenorientierung,\n8.2Risikomanagement,\n8.3Betriebliche Angebotserstellung,\n8.4Auftragsbearbeitung,\n8.5Teamgestaltung;\nAbschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;\n4.Umweltschutz.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Dauer der Berufsausbildung","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Durchführung der Berufsausbildung","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Abschlussprüfung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Teil 1 der Abschlussprüfung","6",[],false]