[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schsihafv-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schsihafv","Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-01-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschsihafv\u002Fxml.zip",1269331,"§ 19","19","Benutzung von Anlegebrücken","Benutzung von Hafenanlage","(1) Anlegebrücken dürfen nur nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 benutzt werden.\n(2) Auf Anlegebrücken sind das Lagern von Gegenständen und der Verkehr mit Landfahrzeugen verboten. Die Zugänge zu einer Anlegebrücke sind freizuhalten.\n(3) Der Benutzer hat die durch ihn verursachten Verunreinigungen der Anlegebrücke zu entfernen oder entfernen zu lassen.","SCHSIHAFV - Schutz- und Sicherheitshäfen - Benutzung von Hafenanlage - § 19 Benutzung von Anlegebrücken\n\n(1) Anlegebrücken dürfen nur nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 benutzt werden.\n(2) Auf Anlegebrücken sind das Lagern von Gegenständen und der Verkehr mit Landfahrzeugen verboten. Die Zugänge zu einer Anlegebrücke sind freizuhalten.\n(3) Der Benutzer hat die durch ihn verursachten Verunreinigungen der Anlegebrücke zu entfernen oder entfernen zu lassen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 18","Laden und Löschen","18",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 17","Landgänge","17",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 16","Verkehrsstörende Einrichtungen","16",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 20","Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen","20",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 21","Benutzung der Rettungsgeräte","21",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 22","Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge","22",[],false]