[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schsv_1998-5a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schsv_1998","Schiffssicherheitsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-09-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschsv_1998\u002Fxml.zip",1269400,"§ 5a","5a","Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard in besonderen Fällen",null,"(1) Soweit für ein Schiff, das § 5 Absatz 1 unterliegt, Ausnahmen gewährt werden, weil es sich im Verlauf seiner Reise nicht weiter als 20 Seemeilen vom nächstgelegenen Land entfernt, müssen mindestens die Anforderungen eingehalten werden, die das Schiff nach § 6 erfüllen müsste.\n(2) Ein Fahrgastschiff, das Absatz 1 unterliegt, muss mindestens die Anforderungen einhalten, die ein Schiff in der Inlandfahrt erfüllen muss.","SCHSV_1998 - § 5a Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard in besonderen Fällen\n\n(1) Soweit für ein Schiff, das § 5 Absatz 1 unterliegt, Ausnahmen gewährt werden, weil es sich im Verlauf seiner Reise nicht weiter als 20 Seemeilen vom nächstgelegenen Land entfernt, müssen mindestens die Anforderungen eingehalten werden, die das Schiff nach § 6 erfüllen müsste.\n(2) Ein Fahrgastschiff, das Absatz 1 unterliegt, muss mindestens die Anforderungen einhalten, die ein Schiff in der Inlandfahrt erfüllen muss.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Regeln der Technik und der seemännischen Praxis","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Zusammenarbeit und maritime Sicherheitspartnerschaft","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in übrigen Fällen","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6a","Dampfkessel","6a",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 6b","Abwasserrückhalteanlagen","6b",[],false]