[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schuhfausbv_2017-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schuhfausbv_2017","Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-02-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschuhfausbv_2017\u002Fxml.zip",1269546,"§ 10","10","Inhalt von Teil 2","Abschlussprüfung","(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf: 1.die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.","SCHUHFAUSBV_2017 - Abschlussprüfung - § 10 Inhalt von Teil 2\n\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf: 1.die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Prüfungsbereich von Teil 1","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Inhalt von Teil 1","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Prüfungsbereiche von Teil 2","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Prüfungsbereich Schuhtechnik","13",[],false]