[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schuldbberg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schuldbberg","Gesetz zur Behandlung von Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschuldbberg\u002Fxml.zip",1269590,"§ 3","3","Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke",null,"(1) Ansprüche der Gläubiger aus Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke, die vorzeitige Zahlungen oder Ratenzahlungen abgelehnt haben und diese nicht erneut anfordern, erlöschen mit Ablauf der Frist nach § 2 Abs. 1.\n(2) Ebenso erlöschen die Ansprüche aus Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke, sofern die Berechtigten bis zum Ablauf der Frist nach § 2 Abs. 1 keine Anträge gestellt haben und die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig im Sinne des § 2 Abs. 6 vorgelegen haben.","SCHULDBBERG - § 3 Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke\n\n(1) Ansprüche der Gläubiger aus Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke, die vorzeitige Zahlungen oder Ratenzahlungen abgelehnt haben und diese nicht erneut anfordern, erlöschen mit Ablauf der Frist nach § 2 Abs. 1.\n(2) Ebenso erlöschen die Ansprüche aus Schuldbuchforderungen ohne besondere Vermerke, sofern die Berechtigten bis zum Ablauf der Frist nach § 2 Abs. 1 keine Anträge gestellt haben und die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig im Sinne des § 2 Abs. 6 vorgelegen haben.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Schuldbuchforderungen mit besonderen Vermerken","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Geltungsbereich","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Hinterlegungen aus Schuldbuchforderungen","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Restitution","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Schließung der Schuldbücher","6",[],false]