[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schwarmfdpv-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schwarmfdpv","Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f des Wertpapierhandelsgesetzes bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern nach der Verordnung (EU) 2020\u002F1503","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-05-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschwarmfdpv\u002Fxml.zip",1269787,"§ 17","17","Fragebogen; Beschreibung der identifizierten Mängel und sonstigen Erkenntnisse","Prüfungsbericht und Fragebogen","(1) Der nach § 32f Absatz 3 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes dem Prüfungsbericht beizufügende Fragebogen ist nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung zu erstellen und auszufüllen.\n(2) Dem Fragebogen ist eine kurze Beschreibung der festgestellten Mängel und der sonstigen Erkenntnisse zu der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vorgenommenen und veröffentlichten Auslegung beizufügen.\n(3) In der Beschreibung sind das als Mangel qualifizierte Verhalten und die gesetzlichen Vorschriften, gegen die ein Verstoß vorliegt, zu benennen.","SCHWARMFDPV - Prüfungsbericht und Fragebogen - § 17 Fragebogen; Beschreibung der identifizierten Mängel und sonstigen Erkenntnisse\n\n(1) Der nach § 32f Absatz 3 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes dem Prüfungsbericht beizufügende Fragebogen ist nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung zu erstellen und auszufüllen.\n(2) Dem Fragebogen ist eine kurze Beschreibung der festgestellten Mängel und der sonstigen Erkenntnisse zu der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vorgenommenen und veröffentlichten Auslegung beizufügen.\n(3) In der Beschreibung sind das als Mangel qualifizierte Verhalten und die gesetzlichen Vorschriften, gegen die ein Verstoß vorliegt, zu benennen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Prüfer; Unterschrift","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Schlussbemerkung","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Bei der letzten Prüfung festgestellte Mängel","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Übersendung des Prüfungsberichts und des Fragebogens","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Berichtsentwurf","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Erläuterung des Prüfungsberichts","20",[],false]