[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schwarzarbg_2004-10a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schwarzarbg_2004","Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-07-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschwarzarbg_2004\u002Fxml.zip",9753729,"§ 10a","10a","Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind","Bußgeld- und Strafvorschriften","Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 4a Absatz 5 Satz 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes einen Ausländer beschäftigt und hierbei eine Lage ausnutzt, in der sich der Ausländer durch eine gegen ihn gerichtete Tat eines Dritten nach § 232a Absatz 1 bis 5 oder § 232b des Strafgesetzbuchs befindet.","SCHWARZARBG_2004 - Bußgeld- und Strafvorschriften - § 10a Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind\n\nMit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 4a Absatz 5 Satz 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes einen Ausländer beschäftigt und hierbei eine Lage ausnutzt, in der sich der Ausländer durch eine gegen ihn gerichtete Tat eines Dritten nach § 232a Absatz 1 bis 5 oder § 232b des Strafgesetzbuchs befindet.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 10","Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Genehmigung, Aufenthaltstitel, Erlaubnis oder Berechtigung und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen","10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 9","Strafvorschriften","9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8","Bußgeldvorschriften","8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren","13",[],false]