[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schwbwv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schwbwv","Werkstättenverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschwbwv\u002Fxml.zip",1269916,"§ 6","6","Beschäftigungszeit","Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen","(1) Die Werkstatt hat sicherzustellen, daß die behinderten Menschen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden können. Die Stundenzahlen umfassen Erholungspausen und Zeiten der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des § 5 Abs. 3.\n(2) Einzelnen behinderten Menschen ist eine kürzere Beschäftigungszeit zu ermöglichen, wenn es wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Erfüllung des Erziehungsauftrages notwendig erscheint.","SCHWBWV - Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen - § 6 Beschäftigungszeit\n\n(1) Die Werkstatt hat sicherzustellen, daß die behinderten Menschen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden können. Die Stundenzahlen umfassen Erholungspausen und Zeiten der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des § 5 Abs. 3.\n(2) Einzelnen behinderten Menschen ist eine kürzere Beschäftigungszeit zu ermöglichen, wenn es wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Erfüllung des Erziehungsauftrages notwendig erscheint.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Arbeitsbereich","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Berufsbildungsbereich","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Eingangsverfahren","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Größe der Werkstatt","7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Bauliche Gestaltung, Ausstattung, Standort","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Werkstattleiter, Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung","9",[],false]