[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-schwpestv_1988-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":28,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"schwpestv_1988","Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1988-08-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fschwpestv_1988\u002Fxml.zip",1269939,"§ 2","2","Impfverbot","Allgemeine Schutzmaßregeln","(1) Impfungen gegen die Schweinepest oder die Afrikanische Schweinepest sowie Heilversuche an seuchenkranken und seuchenverdächtigen Schweinen sind verboten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.\n(2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall bei der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest abweichend von Absatz 1 Impfungen für wissenschaftliche Versuche und Impfstoffprüfungen genehmigen, sofern Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.","SCHWPESTV_1988 - Schutzmaßregeln - Allgemeine Schutzmaßregeln - § 2 Impfverbot\n\n(1) Impfungen gegen die Schweinepest oder die Afrikanische Schweinepest sowie Heilversuche an seuchenkranken und seuchenverdächtigen Schweinen sind verboten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.\n(2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall bei der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest abweichend von Absatz 1 Impfungen für wissenschaftliche Versuche und Impfstoffprüfungen genehmigen, sofern Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[24],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 1",null,"1",[29,33,37],{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 2a","Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen","2a",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 2b","Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen","2b",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 3","Behördliche Anordnungen","3",[],false]