[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sdlwindv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sdlwindv","Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-07-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsdlwindv\u002Fxml.zip",1270013,"§ 4","4","Anschluss verschiedener Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt","Neue Windenergieanlagen","Die technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gelten als erfüllt, wenn mehrere Windenergieanlagen an einen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden, von denen mindestens eine bis zum 31. März 2011 in Betrieb genommen wurde, und die Anforderungen nach § 2 oder § 3 mit Maßgabe der folgenden Anforderungen erfüllt werden: 1.die Anforderungen an die verfügbare Blindleistungsbereitstellung auch nach Maßgabe der Anlage 2 und\n2.die Anforderungen an die Blindstrombereitstellung zur dynamischen Netzstützung nach Maßgabe des TransmissionCodes 2007 auch an der Unterspannungsseite des Maschinentransformators oder einem in der Wirkung vergleichbaren Bezugspunkt.","SDLWINDV - Neue Windenergieanlagen - § 4 Anschluss verschiedener Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt\n\nDie technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gelten als erfüllt, wenn mehrere Windenergieanlagen an einen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden, von denen mindestens eine bis zum 31. März 2011 in Betrieb genommen wurde, und die Anforderungen nach § 2 oder § 3 mit Maßgabe der folgenden Anforderungen erfüllt werden: 1.die Anforderungen an die verfügbare Blindleistungsbereitstellung auch nach Maßgabe der Anlage 2 und\n2.die Anforderungen an die Blindstrombereitstellung zur dynamischen Netzstützung nach Maßgabe des TransmissionCodes 2007 auch an der Unterspannungsseite des Maschinentransformators oder einem in der Wirkung vergleichbaren Bezugspunkt.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Anschluss an das Hoch- und Höchstspannungsnetz","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Anschluss an das Mittelspannungsnetz","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Voraussetzungen für den Systemdienstleistungs-Bonus","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Zertifikate, Sachverständigengutachten und Prototypen","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Mehrere Windenergieanlagen","7",[],false]