[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sdlwindv-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":38,"is_thin":39},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sdlwindv","Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-07-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsdlwindv\u002Fxml.zip",1270024,"Anlage 2","anlage-2",null,"Nachweis und Schlussbestimmungen","(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1745)\nmit Nneu = Anzahl aller neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten und der gesamten Betriebsbereiten installierten Wirkleistung.\nmit NWEA = Anzahl aller alten und neuen Windenergie-Erzeugungseinheiten in der erweiterten Windenergie-Erzeugungsanlage.\nQvb, gefordert ist die gemäß §§ 2 und 3 geforderte Verfügbare Blindleistung Qvb, wenn eine Windenergie-Erzeugungsanlage ausschließlich aus neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten bestehen würde.\nQvb, anteilig, NAP ist die anteilig am Netzverknüpfungspunkt geforderte Verfügbare Blindleistung Qvb, wenn eine erweiterte Windenergie-Erzeugungsanlage sowohl aus neu errichteten als auch aus alten Windenergie-Erzeugungseinheiten besteht:","SDLWINDV - Nachweis und Schlussbestimmungen - Anlage 2\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1745)\nmit Nneu = Anzahl aller neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten und der gesamten Betriebsbereiten installierten Wirkleistung.\nmit NWEA = Anzahl aller alten und neuen Windenergie-Erzeugungseinheiten in der erweiterten Windenergie-Erzeugungsanlage.\nQvb, gefordert ist die gemäß §§ 2 und 3 geforderte Verfügbare Blindleistung Qvb, wenn eine Windenergie-Erzeugungsanlage ausschließlich aus neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten bestehen würde.\nQvb, anteilig, NAP ist die anteilig am Netzverknüpfungspunkt geforderte Verfügbare Blindleistung Qvb, wenn eine erweiterte Windenergie-Erzeugungsanlage sowohl aus neu errichteten als auch aus alten Windenergie-Erzeugungseinheiten besteht:",{"teil":21},"Teil 4",[23,26,30],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"Anlage 1","anlage-1",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 9","Inkrafttreten","9",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 8","Übergangsbestimmungen","8",[35],{"norm_key":36,"title":16,"slug":37},"Anlage 3","anlage-3",[],false]