[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seearbg-123":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seearbg","Seearbeitsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseearbg\u002Fxml.zip",1270439,"§ 123","123","Pflichten der Vorgesetzten","Einhaltung der Ordnung an Bord","(1) Der Kapitän und die anderen Vorgesetzten haben die ihnen unterstellten Personen gerecht und verständnisvoll zu behandeln und Verstößen gegen die Gesetze und die guten Sitten entgegenzutreten. Der Kapitän und die Vorgesetzten dürfen Besatzungsmitglieder nicht körperlich bestrafen, entwürdigend behandeln, nötigen oder misshandeln und haben sie vor körperlicher Bestrafung, entwürdigender Behandlung, Nötigung, Misshandlung und sittlicher Gefährdung durch andere Besatzungsmitglieder zu schützen. Sie haben darauf zu achten, dass jugendliche Besatzungsmitglieder auch während der Freizeit vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren nach Möglichkeit geschützt sind.\n(2) Der Kapitän hat dafür zu sorgen, dass die berufliche Fortbildung der Jugendlichen im Rahmen des Schiffsbetriebs gefördert wird.","SEEARBG - Ordnung an Bord und Beschwerderecht - Einhaltung der Ordnung an Bord - § 123 Pflichten der Vorgesetzten\n\n(1) Der Kapitän und die anderen Vorgesetzten haben die ihnen unterstellten Personen gerecht und verständnisvoll zu behandeln und Verstößen gegen die Gesetze und die guten Sitten entgegenzutreten. Der Kapitän und die Vorgesetzten dürfen Besatzungsmitglieder nicht körperlich bestrafen, entwürdigend behandeln, nötigen oder misshandeln und haben sie vor körperlicher Bestrafung, entwürdigender Behandlung, Nötigung, Misshandlung und sittlicher Gefährdung durch andere Besatzungsmitglieder zu schützen. Sie haben darauf zu achten, dass jugendliche Besatzungsmitglieder auch während der Freizeit vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren nach Möglichkeit geschützt sind.\n(2) Der Kapitän hat dafür zu sorgen, dass die berufliche Fortbildung der Jugendlichen im Rahmen des Schiffsbetriebs gefördert wird.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 7","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 122","Anordnungsbefugnis der Schiffsoffiziere und der anderen Vorgesetzten","122",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 121","Verantwortung des Kapitäns für die Erhaltung von Sicherheit und Ordnung","121",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 120","Verhalten an Bord","120",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 124","Pflichten der Besatzungsmitglieder und der sonstigen an Bord befindlichen Personen","124",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 125","Anbordbringen von Personen und Gegenständen","125",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 126","Besatzungsmitgliedern gleichgestellte Personen","126",[],false]