[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seearbg-69":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seearbg","Seearbeitsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseearbg\u002Fxml.zip",1270379,"§ 69","69","Außerordentliche Kündigung durch das Besatzungsmitglied wegen dringender Familienangelegenheit","Kündigung und Beendigung des Heuerverhältnisses","Das Besatzungsmitglied kann das Heuerverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dies wegen einer dringenden Familienangelegenheit oder wegen eines anderen dringenden persönlichen Grundes erforderlich ist. Dringende Familienangelegenheiten sind insbesondere 1.Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin,\n2.Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, eines Kindes, eines Elternteiles oder des Lebenspartners,\n3.schwere Erkrankung der Ehefrau oder des Ehemanns, eines Kindes, eines Elternteiles oder des Lebenspartners.","SEEARBG - Beschäftigungsbedingungen - Kündigung und Beendigung des Heuerverhältnisses - § 69 Außerordentliche Kündigung durch das Besatzungsmitglied wegen dringender Familienangelegenheit\n\nDas Besatzungsmitglied kann das Heuerverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dies wegen einer dringenden Familienangelegenheit oder wegen eines anderen dringenden persönlichen Grundes erforderlich ist. Dringende Familienangelegenheiten sind insbesondere 1.Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin,\n2.Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, eines Kindes, eines Elternteiles oder des Lebenspartners,\n3.schwere Erkrankung der Ehefrau oder des Ehemanns, eines Kindes, eines Elternteiles oder des Lebenspartners.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 6",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 68","Außerordentliche Kündigung durch das Besatzungsmitglied","68",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 67","Außerordentliche Kündigung durch den Reeder","67",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 66","Kündigungsfristen","66",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 70","Entschädigung bei Arbeitslosigkeit wegen Schiffsverlustes oder Schiffbruchs","70",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 71","Beendigung des Heuerverhältnisses bei vermutetem Verlust von Schiff und Besatzung","71",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 71a","Verlängerung des Heuerverhältnisses während Gefangenschaft","71a",[],false]