[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seearbg-70":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seearbg","Seearbeitsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseearbg\u002Fxml.zip",1270380,"§ 70","70","Entschädigung bei Arbeitslosigkeit wegen Schiffsverlustes oder Schiffbruchs","Kündigung und Beendigung des Heuerverhältnisses","Kündigt der Reeder das Heuerverhältnis wegen Schiffsverlustes oder Schiffbruchs, hat das Besatzungsmitglied über das Ende des Heuerverhältnisses hinaus, längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Zugang der Kündigung, Anspruch auf Zahlung der Heuer für jeden Tag der Arbeitslosigkeit. Auf den Heueranspruch muss sich das Besatzungsmitglied anrechnen lassen, was es 1.an Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu beanspruchen hat oder\n2.durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen böswillig unterlassen hat.","SEEARBG - Beschäftigungsbedingungen - Kündigung und Beendigung des Heuerverhältnisses - § 70 Entschädigung bei Arbeitslosigkeit wegen Schiffsverlustes oder Schiffbruchs\n\nKündigt der Reeder das Heuerverhältnis wegen Schiffsverlustes oder Schiffbruchs, hat das Besatzungsmitglied über das Ende des Heuerverhältnisses hinaus, längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Zugang der Kündigung, Anspruch auf Zahlung der Heuer für jeden Tag der Arbeitslosigkeit. Auf den Heueranspruch muss sich das Besatzungsmitglied anrechnen lassen, was es 1.an Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu beanspruchen hat oder\n2.durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen böswillig unterlassen hat.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 6",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 69","Außerordentliche Kündigung durch das Besatzungsmitglied wegen dringender Familienangelegenheit","69",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 68","Außerordentliche Kündigung durch das Besatzungsmitglied","68",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 67","Außerordentliche Kündigung durch den Reeder","67",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 71","Beendigung des Heuerverhältnisses bei vermutetem Verlust von Schiff und Besatzung","71",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 71a","Verlängerung des Heuerverhältnisses während Gefangenschaft","71a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 72","Zurücklassung","72",[],false]