[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seearbg-73":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seearbg","Seearbeitsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseearbg\u002Fxml.zip",1270384,"§ 73","73","Anspruch auf Heimschaffung","Heimschaffung und Imstichlassen","Das Besatzungsmitglied hat Anspruch auf Heimschaffung an den nach § 75 maßgebenden Bestimmungsort 1.im Falle von Krankheit oder Verletzung nach Maßgabe des § 105,\n2.wenn das Heuerverhältnis endet; im Falle einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der sich aus § 66 ergebenden Kündigungsfrist,\n3.wenn der Reeder seine gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen Verpflichtungen wegen Insolvenz, Veräußerung des Schiffes, Änderung der Eintragung im Schiffsregister oder aus einem ähnlichen Grund nicht mehr erfüllt,\n4.wenn ein Schiff ein Gebiet befahren soll, in dem besondere Gefahren durch bewaffnete Auseinandersetzungen drohen und in das sich das Besatzungsmitglied nicht begeben will, oder wenn das Schiff ein solches Gebiet nicht unverzüglich verlässt,\n5.wenn der Reeder das Besatzungsmitglied im Stich lässt (§ 76a Absatz 1 Satz 3).","SEEARBG - Beschäftigungsbedingungen - Heimschaffung und Imstichlassen - § 73 Anspruch auf Heimschaffung\n\nDas Besatzungsmitglied hat Anspruch auf Heimschaffung an den nach § 75 maßgebenden Bestimmungsort 1.im Falle von Krankheit oder Verletzung nach Maßgabe des § 105,\n2.wenn das Heuerverhältnis endet; im Falle einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der sich aus § 66 ergebenden Kündigungsfrist,\n3.wenn der Reeder seine gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen Verpflichtungen wegen Insolvenz, Veräußerung des Schiffes, Änderung der Eintragung im Schiffsregister oder aus einem ähnlichen Grund nicht mehr erfüllt,\n4.wenn ein Schiff ein Gebiet befahren soll, in dem besondere Gefahren durch bewaffnete Auseinandersetzungen drohen und in das sich das Besatzungsmitglied nicht begeben will, oder wenn das Schiff ein solches Gebiet nicht unverzüglich verlässt,\n5.wenn der Reeder das Besatzungsmitglied im Stich lässt (§ 76a Absatz 1 Satz 3).",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 7",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 72","Zurücklassung","72",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 71a","Verlängerung des Heuerverhältnisses während Gefangenschaft","71a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 71","Beendigung des Heuerverhältnisses bei vermutetem Verlust von Schiff und Besatzung","71",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 74","Heimschaffung eines jugendlichen Besatzungsmitglieds","74",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 75","Bestimmungsort der Heimschaffung","75",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 76","Durchführung und Kosten der Heimschaffung","76",[],false]