[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seearbg-80":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seearbg","Seearbeitsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseearbg\u002Fxml.zip",1270392,"§ 80","80","Sorge für Sachen und Heuerguthaben eines verstorbenen oder vermissten Besatzungsmitglieds","Verfahren bei Tod von Besatzungsmitgliedern","(1) Der Kapitän hat die Sachen eines verstorbenen oder vermissten Besatzungsmitglieds dem Vertreter des Reeders vor Ort zu übergeben. Der Reeder hat sicherzustellen, dass die Sachen unverzüglich an die Erben des verstorbenen oder die Angehörigen des vermissten Besatzungsmitglieds übermittelt werden.\n(2) Der Reeder hat das Heuerguthaben eines verstorbenen oder für tot erklärten Besatzungsmitglieds an dessen Erben zu überweisen, bei einem vermissten Besatzungsmitglied an dessen Angehörige.","SEEARBG - Beschäftigungsbedingungen - Verfahren bei Tod von Besatzungsmitgliedern - § 80 Sorge für Sachen und Heuerguthaben eines verstorbenen oder vermissten Besatzungsmitglieds\n\n(1) Der Kapitän hat die Sachen eines verstorbenen oder vermissten Besatzungsmitglieds dem Vertreter des Reeders vor Ort zu übergeben. Der Reeder hat sicherzustellen, dass die Sachen unverzüglich an die Erben des verstorbenen oder die Angehörigen des vermissten Besatzungsmitglieds übermittelt werden.\n(2) Der Reeder hat das Heuerguthaben eines verstorbenen oder für tot erklärten Besatzungsmitglieds an dessen Erben zu überweisen, bei einem vermissten Besatzungsmitglied an dessen Angehörige.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 8",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 79","Tod des Besatzungsmitglieds","79",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 78","Verfügbarkeit von Rechtsvorschriften über Heimschaffung","78",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 77","Behördliche Durchführungsmaßnahmen bei der Heimschaffung","77",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 81","Vertrag über die Berufsausbildung für einen Beruf an Bord","81",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 82","Form und Inhalt des Vertrages über die Berufsausbildung an Bord","82",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 83","Vertrag über die Berufsausbildung auf Fahrzeugen der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei","83",[],false]