[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seearbg-94":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seearbg","Seearbeitsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseearbg\u002Fxml.zip",1270407,"§ 94","94","Zugang zu Kommunikationseinrichtungen","Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen","Der Kapitän hat den Besatzungsmitgliedern auf ihr Verlangen angemessenen und preisgünstigen Zugang zu Schiff-Land-Fernsprechverbindungen, E-Mail-Diensten und Internet-Diensten zu gewähren, soweit solche Einrichtungen an Bord vorhanden sind. Der Reeder hat sicherzustellen, dass 1.die an ein Besatzungsmitglied gerichtete Post unverzüglich zugestellt wird und\n2.das Besatzungsmitglied kein Nachporto zu zahlen hat, wenn seine Post aus Gründen, die sich seinem Einfluss entziehen, umadressiert werden muss.","SEEARBG - Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung - Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen - § 94 Zugang zu Kommunikationseinrichtungen\n\nDer Kapitän hat den Besatzungsmitgliedern auf ihr Verlangen angemessenen und preisgünstigen Zugang zu Schiff-Land-Fernsprechverbindungen, E-Mail-Diensten und Internet-Diensten zu gewähren, soweit solche Einrichtungen an Bord vorhanden sind. Der Reeder hat sicherzustellen, dass 1.die an ein Besatzungsmitglied gerichtete Post unverzüglich zugestellt wird und\n2.das Besatzungsmitglied kein Nachporto zu zahlen hat, wenn seine Post aus Gründen, die sich seinem Einfluss entziehen, umadressiert werden muss.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 93","Anspruch auf Unterkunft","93",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 92","Rechtsverordnungen","92",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 91","Zuständige Stelle","91",[37,41,44],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 95","Besuche, mitreisende Partner","95",{"norm_key":42,"title":30,"slug":43},"§ 96","96",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 97","Anspruch auf Verpflegung, Unterweisung","97",[],false]