[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seerverto_1986-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":32,"citing_decisions":45,"is_thin":46},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seerverto_1986","Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1986-07-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseerverto_1986\u002Fxml.zip",1270788,"§ 3","3","Anwendung der Zivilprozeßordnung","Allgemeine Bestimmungen. Zuständigkeit","(1) Auf das Verteilungsverfahren finden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechende Anwendung. Die Entscheidungen können ohne mündliche Verhandlung ergehen. Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen.\n(2) Gegen die Entscheidungen im Verteilungsverfahren findet die sofortige Beschwerde statt, soweit nicht in §§ 12, 33 etwas anderes bestimmt ist. Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beträgt einen Monat. Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts findet die Rechtsbeschwerde statt.","SEERVERTO_1986 - Seerechtliches Verteilungsverfahren - Allgemeine Bestimmungen. Zuständigkeit - § 3 Anwendung der Zivilprozeßordnung\n\n(1) Auf das Verteilungsverfahren finden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechende Anwendung. Die Entscheidungen können ohne mündliche Verhandlung ergehen. Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen.\n(2) Gegen die Entscheidungen im Verteilungsverfahren findet die sofortige Beschwerde statt, soweit nicht in §§ 12, 33 etwas anderes bestimmt ist. Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beträgt einen Monat. Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts findet die Rechtsbeschwerde statt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Erster Abschnitt",[24,28],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 2","Zuständigkeit","2",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 1","Einleitung des Verteilungsverfahrens","1",[33,37,41],{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 4","Antrag","4",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 5","Festsetzung der Haftungssumme.","5",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 6","Einzahlung der Haftungssumme","6",[],false]