[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seerverto_1986-41":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seerverto_1986","Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1986-07-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseerverto_1986\u002Fxml.zip",1270826,"§ 41","41","Wirkungen der Eröffnung","Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren","Auf die Eröffnung des Binnenschiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens ist § 8 mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle 1.der Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung nach den §§ 611 bis 616 des Handelsgesetzbuchs unterliegen, die Ansprüche treten, die der Haftungsbeschränkung nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschiffahrtsgesetzes unterliegen, und\n2.der Ansprüche, die im Falle des § 1 Abs. 5 zu den Ansprüchen wegen Sachschäden gehören, die Ansprüche treten, die im Falle des § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 zu den Ansprüchen wegen Sachschäden gehören.","SEERVERTO_1986 - Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren - § 41 Wirkungen der Eröffnung\n\nAuf die Eröffnung des Binnenschiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens ist § 8 mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle 1.der Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung nach den §§ 611 bis 616 des Handelsgesetzbuchs unterliegen, die Ansprüche treten, die der Haftungsbeschränkung nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschiffahrtsgesetzes unterliegen, und\n2.der Ansprüche, die im Falle des § 1 Abs. 5 zu den Ansprüchen wegen Sachschäden gehören, die Ansprüche treten, die im Falle des § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 zu den Ansprüchen wegen Sachschäden gehören.",{"teil":21},"Zweiter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 40","Inhalt des Eröffnungsbeschlusses","40",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 39","Festsetzung der Haftungssumme","39",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 38","Antrag","38",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 42","Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden","42",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 43","Eintragung von angemeldeten Ansprüchen","43",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 44","Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden","44",[],false]