[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seeschstro_1971-40":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seeschstro_1971","Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1971-05-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseeschstro_1971\u002Fxml.zip",1270889,"§ 40","40","Mitführen von Unterlagen","Sonstige Vorschriften","Der Schiffsführer eines Binnenschiffs hat dafür zu sorgen, dass sich an Bord des Fahrzeugs jeweils ein Abdruck dieser Verordnung und der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See befinden. Als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für 1.Kleinfahrzeuge nach binnenschifffahrtsrechtlichen Vorschriften und\n2.Schubleichter und andere Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine, die nicht über Wohnräume, Steuerhäuser oder Aufenthaltsräume verfügen.","SEESCHSTRO_1971 - Sonstige Vorschriften - § 40 Mitführen von Unterlagen\n\nDer Schiffsführer eines Binnenschiffs hat dafür zu sorgen, dass sich an Bord des Fahrzeugs jeweils ein Abdruck dieser Verordnung und der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See befinden. Als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für 1.Kleinfahrzeuge nach binnenschifffahrtsrechtlichen Vorschriften und\n2.Schubleichter und andere Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine, die nicht über Wohnräume, Steuerhäuser oder Aufenthaltsräume verfügen.",{"abschnitt":21},"Sechster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 39","Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren","39",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 38","Ausübung der Fischerei und der Jagd","38",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 37","Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen","37",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 41","Geltungsbereich","41",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 42","Zulassung","42",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 43","An- und Abmeldung","43",[],false]