[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seg-23":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seg","Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseg\u002Fxml.zip",9729498,"§ 23","23","Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld der Soldatenentschädigung","Krankengeld der Soldatenentschädigung","(1) Der Anspruch ruht, solange die geschädigte Person Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld bezieht. Dies gilt nicht für die Dauer einer stationären Behandlungsmaßnahme oder einer medizinischen Rehabilitationsleistung.\n(2) Der Anspruch auf Krankengeld der Soldatenentschädigung ruht auch während der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld der Soldatenentschädigung aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das durch Erwerbstätigkeit während der Elternzeit erzielt wurde.","SEG - Medizinische Versorgung außerhalb des Wehrdienstverhältnisses - Krankengeld der Soldatenentschädigung - § 23 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld der Soldatenentschädigung\n\n(1) Der Anspruch ruht, solange die geschädigte Person Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld bezieht. Dies gilt nicht für die Dauer einer stationären Behandlungsmaßnahme oder einer medizinischen Rehabilitationsleistung.\n(2) Der Anspruch auf Krankengeld der Soldatenentschädigung ruht auch während der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld der Soldatenentschädigung aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das durch Erwerbstätigkeit während der Elternzeit erzielt wurde.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 22","Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Wiedererkrankung","22",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 21","Beginn und Ende des Krankengeldes der Soldatenentschädigung","21",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 20","Berechnung und Höhe des Krankengeldes der Soldatenentschädigung","20",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 24","Kürzung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung","24",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 25","Soziale Sicherung der Bezieher von Krankengeld der Soldatenentschädigung","25",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 26","Erstattung der Kosten selbstbeschaffter Maßnahmen der medizinischen Versorgung","26",[],false]