[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seg-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seg","Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseg\u002Fxml.zip",9729499,"§ 24","24","Kürzung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung","Krankengeld der Soldatenentschädigung","Das Krankengeld der Soldatenentschädigung wird um die Zahlbeträge der folgenden Leistungen gekürzt, wenn die Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt werden: 1.Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch,\n2.vergleichbare Leistungen, die von einem Träger oder einer staatlichen Stelle im Inland oder Ausland als Teilrente gezahlt werden.","SEG - Medizinische Versorgung außerhalb des Wehrdienstverhältnisses - Krankengeld der Soldatenentschädigung - § 24 Kürzung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung\n\nDas Krankengeld der Soldatenentschädigung wird um die Zahlbeträge der folgenden Leistungen gekürzt, wenn die Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt werden: 1.Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch,\n2.vergleichbare Leistungen, die von einem Träger oder einer staatlichen Stelle im Inland oder Ausland als Teilrente gezahlt werden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 23","Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld der Soldatenentschädigung","23",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 22","Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Wiedererkrankung","22",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 21","Beginn und Ende des Krankengeldes der Soldatenentschädigung","21",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 25","Soziale Sicherung der Bezieher von Krankengeld der Soldatenentschädigung","25",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 26","Erstattung der Kosten selbstbeschaffter Maßnahmen der medizinischen Versorgung","26",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 27","Erstattung von Kosten für medizinische Versorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt","27",[],false]