[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-seg-51":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"seg","Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fseg\u002Fxml.zip",9729526,"§ 51","51","Erstattung von Kosten für psychotherapeutische Leistungen in besonderen Fällen","Sonstige Vorschriften","(1) Angehörigen und Hinterbliebenen werden die Kosten für psychotherapeutische Leistungen in angemessenem Umfang erstattet, wenn 1.die Leistungen zum Ausgleich psychischer Beeinträchtigungen, die mittelbar auf die für die Soldatin oder den Soldaten anerkannte Schädigungsfolge zurückzuführen sind, oder zur Erreichung oder Sicherung des Behandlungserfolgs notwendig sind und\n2.der zuständige Leistungsträger oder das private Krankenversicherungsunternehmen seine Leistungspflicht verneint hat.\n(2) § 26 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.","SEG - Ergänzende Leistungen - Sonstige Vorschriften - § 51 Erstattung von Kosten für psychotherapeutische Leistungen in besonderen Fällen\n\n(1) Angehörigen und Hinterbliebenen werden die Kosten für psychotherapeutische Leistungen in angemessenem Umfang erstattet, wenn 1.die Leistungen zum Ausgleich psychischer Beeinträchtigungen, die mittelbar auf die für die Soldatin oder den Soldaten anerkannte Schädigungsfolge zurückzuführen sind, oder zur Erreichung oder Sicherung des Behandlungserfolgs notwendig sind und\n2.der zuständige Leistungsträger oder das private Krankenversicherungsunternehmen seine Leistungspflicht verneint hat.\n(2) § 26 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 2","Kapitel 10",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 50","Ausgleichszahlung an Partnerinnen und Partner einer verfestigten Lebensgemeinschaft","50",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 49","Sterbegeld","49",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 48","Bestattung","48",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 52","Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden","52",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 53","Schadensersatz","53",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 54","Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen","54",[],false]