[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sektvo_2016-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sektvo_2016","Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsektvo_2016\u002Fxml.zip",1271354,"§ 20","20","Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme","Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren","(1) Der Auftraggeber kann für die Beschaffung marktüblicher Leistungen ein dynamisches Beschaffungssystem nutzen.\n(2) Bei der Auftragsvergabe über ein dynamisches Beschaffungssystem befolgt der Auftraggeber die Vorschriften für das nicht offene Verfahren.\n(3) Ein dynamisches Beschaffungssystem wird mithilfe elektronischer Mittel eingerichtet und betrieben. Die §§ 11 und 12 finden Anwendung.\n(4) Ein dynamisches Beschaffungssystem steht im gesamten Zeitraum seiner Einrichtung allen Bietern offen, die die im jeweiligen Vergabeverfahren festgelegten Eignungskriterien erfüllen. Die Zahl der zum dynamischen Beschaffungssystem zugelassenen Bewerber darf nicht begrenzt werden.\n(5) Der Zugang zu einem dynamischen Beschaffungssystem ist für alle Unternehmen kostenlos.","SEKTVO_2016 - Vergabeverfahren - Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren - § 20 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme\n\n(1) Der Auftraggeber kann für die Beschaffung marktüblicher Leistungen ein dynamisches Beschaffungssystem nutzen.\n(2) Bei der Auftragsvergabe über ein dynamisches Beschaffungssystem befolgt der Auftraggeber die Vorschriften für das nicht offene Verfahren.\n(3) Ein dynamisches Beschaffungssystem wird mithilfe elektronischer Mittel eingerichtet und betrieben. Die §§ 11 und 12 finden Anwendung.\n(4) Ein dynamisches Beschaffungssystem steht im gesamten Zeitraum seiner Einrichtung allen Bietern offen, die die im jeweiligen Vergabeverfahren festgelegten Eignungskriterien erfüllen. Die Zahl der zum dynamischen Beschaffungssystem zugelassenen Bewerber darf nicht begrenzt werden.\n(5) Der Zugang zu einem dynamischen Beschaffungssystem ist für alle Unternehmen kostenlos.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 19","Rahmenvereinbarungen","19",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 18","Innovationspartnerschaft","18",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 17","Wettbewerblicher Dialog","17",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 21","Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems","21",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 22","Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems","22",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 23","Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen","23",[],false]