[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sg-58e":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sg","Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-03-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsg\u002Fxml.zip",3771938,"§ 58e","58e","Verpflichtung","Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement; Datenverarbeitung","(1) Die Verpflichtungserklärung nach § 58b Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Für eine besondere Auslandsverwendung ist eine gesonderte schriftliche Verpflichtungserklärung erforderlich.\n(2) Die Verpflichtungserklärungen nach Absatz 1 bedürfen der Annahme durch ein Karrierecenter der Bundeswehr.\n(3) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 2 kann der Soldat auf schriftlichen Antrag entbunden werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die besondere Verwendung im Ausland wegen persönlicher oder familiärer Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.","SG - Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement - Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement; Datenverarbeitung - § 58e Verpflichtung\n\n(1) Die Verpflichtungserklärung nach § 58b Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Für eine besondere Auslandsverwendung ist eine gesonderte schriftliche Verpflichtungserklärung erforderlich.\n(2) Die Verpflichtungserklärungen nach Absatz 1 bedürfen der Annahme durch ein Karrierecenter der Bundeswehr.\n(3) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 2 kann der Soldat auf schriftlichen Antrag entbunden werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die besondere Verwendung im Ausland wegen persönlicher oder familiärer Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 58d","Beratung und Untersuchung","58d",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 58c","Verwendung und Löschung von Daten bei der Übersendung von Informationsmaterial","58c",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 58b","Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement","58b",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 58f","Status","58f",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 58g","Dienstantritt","58g",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 58h","Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b","58h",[],false]