[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sg-63a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sg","Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-03-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsg\u002Fxml.zip",3771948,"§ 63a","63a","Hilfeleistungen im Ausland","Umfang und Arten der Dienstleistungen","(1) Hilfeleistungen im Ausland sind Verwendungen der Streitkräfte im Rahmen von humanitären Hilfeleistungen.\n(2) Die Hilfeleistung im Ausland ist grundsätzlich jeweils für höchstens drei Monate jährlich zulässig. Das Bundesministerium der Verteidigung kann mit Zustimmung der zur Dienstleistung heranzuziehenden Person und ihres Arbeitgebers oder ihrer Dienstbehörde Ausnahmen zulassen. Hilfeleistungen im Ausland werden auf die Gesamtdauer der Übungen nach § 61 Abs. 2 nicht angerechnet.","SG - Dienstleistungspflicht - Umfang und Arten der Dienstleistungen - § 63a Hilfeleistungen im Ausland\n\n(1) Hilfeleistungen im Ausland sind Verwendungen der Streitkräfte im Rahmen von humanitären Hilfeleistungen.\n(2) Die Hilfeleistung im Ausland ist grundsätzlich jeweils für höchstens drei Monate jährlich zulässig. Das Bundesministerium der Verteidigung kann mit Zustimmung der zur Dienstleistung heranzuziehenden Person und ihres Arbeitgebers oder ihrer Dienstbehörde Ausnahmen zulassen. Hilfeleistungen im Ausland werden auf die Gesamtdauer der Übungen nach § 61 Abs. 2 nicht angerechnet.",{"abschnitt":21},"Vierter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 63","Hilfeleistungen im Innern","63",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 62","Besondere Auslandsverwendungen","62",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 61","Übungen","61",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 63b","Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft","63b",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 64","Dienstunfähigkeit","64",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 65","Ausschluss von Dienstleistungen","65",[],false]