[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb2_48afkv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb2_48afkv","Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2010-08-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb2_48afkv\u002Fxml.zip",1271621,"§ 4","4","Verringerung der Hilfebedürftigkeit",null,"(1) Kennzahl für die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist die „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)“: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat\t;\nSumme der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat des Vorjahres\n„Leistungen zum Lebensunterhalt“ sind die für die Bedarfe nach den §§ 20, 21, 23 und 24 Absatz 1 erbrachten Leistungen.\n(2) Ergänzungsgrößen sind: 1.die „Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung“: Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bezugsmonat\t;\nSumme der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bezugsmonat des Vorjahres\n2.die „Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“: Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat\t;\nZahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat des Vorjahres\n3.die „Durchschnittliche Zugangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“: Zahl der zugegangenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat\t;\nZahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat\nes wird ein Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate gebildet;\n4.die „Durchschnittliche Abgangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“: Zahl der abgegangenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat\t;\nZahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat\nes wird ein Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate gebildet.","SGB2_48AFKV - § 4 Verringerung der Hilfebedürftigkeit\n\n(1) Kennzahl für die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist die „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)“: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat\t;\nSumme der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat des Vorjahres\n„Leistungen zum Lebensunterhalt“ sind die für die Bedarfe nach den §§ 20, 21, 23 und 24 Absatz 1 erbrachten Leistungen.\n(2) Ergänzungsgrößen sind: 1.die „Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung“: Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bezugsmonat\t;\nSumme der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bezugsmonat des Vorjahres\n2.die „Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“: Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat\t;\nZahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat des Vorjahres\n3.die „Durchschnittliche Zugangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“: Zahl der zugegangenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat\t;\nZahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat\nes wird ein Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate gebildet;\n4.die „Durchschnittliche Abgangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“: Zahl der abgegangenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat\t;\nZahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat\nes wird ein Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate gebildet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Umsetzung","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Ziele","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Form der Veröffentlichung","7",[],false]