[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_10-110":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_10","Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_10\u002Fxml.zip",1271904,"§ 110","110","Pauschalierung","Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander","Die Leistungsträger haben ihre Erstattungsansprüche pauschal abzugelten, soweit dies zweckmäßig ist. Beträgt im Einzelfall ein Erstattungsanspruch voraussichtlich weniger als 50 Euro, erfolgt keine Erstattung. Die Leistungsträger können abweichend von Satz 2 höhere Beträge vereinbaren. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den in Satz 2 genannten Betrag entsprechend der jährlichen Steigerung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches anheben und dabei auf zehn Euro nach unten oder oben runden.","SGB_10 - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - § 110 Pauschalierung\n\nDie Leistungsträger haben ihre Erstattungsansprüche pauschal abzugelten, soweit dies zweckmäßig ist. Beträgt im Einzelfall ein Erstattungsanspruch voraussichtlich weniger als 50 Euro, erfolgt keine Erstattung. Die Leistungsträger können abweichend von Satz 2 höhere Beträge vereinbaren. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den in Satz 2 genannten Betrag entsprechend der jährlichen Steigerung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches anheben und dabei auf zehn Euro nach unten oder oben runden.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 109","Verwaltungskosten und Auslagen","109",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 108","Erstattung in Geld, Verzinsung","108",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 107","Erfüllung","107",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 111","Ausschlussfrist","111",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 112","Rückerstattung","112",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 113","Verjährung","113",[],false]