[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_10-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_10","Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_10\u002Fxml.zip",1271807,"§ 31","31","Begriff des Verwaltungsaktes","Zustandekommen des Verwaltungsaktes","Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.","SGB_10 - Verwaltungsakt - Zustandekommen des Verwaltungsaktes - § 31 Begriff des Verwaltungsaktes\n\nVerwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.",{"abschnitt":21,"titel":22},"Dritter Abschnitt","Erster Titel",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 30","Beglaubigung von Unterschriften","30",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 29","Beglaubigung von Dokumenten","29",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 28","Wiederholte Antragstellung","28",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 31a","Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes","31a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 32","Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt","32",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 33","Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes","33",[],false]