[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_10-89":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_10","Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_10\u002Fxml.zip",1271882,"§ 89","89","Ausführung des Auftrags","Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander","(1) Verwaltungsakte, die der Beauftragte zur Ausführung des Auftrags erlässt, ergehen im Namen des Auftraggebers.\n(2) Durch den Auftrag wird der Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung gegenüber dem Betroffenen entbunden.\n(3) Der Beauftragte hat dem Auftraggeber die erforderlichen Mitteilungen zu machen, auf Verlangen über die Ausführung des Auftrags Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.\n(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags jederzeit zu prüfen.\n(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Beauftragten an seine Auffassung zu binden.","SGB_10 - Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten - Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander - § 89 Ausführung des Auftrags\n\n(1) Verwaltungsakte, die der Beauftragte zur Ausführung des Auftrags erlässt, ergehen im Namen des Auftraggebers.\n(2) Durch den Auftrag wird der Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung gegenüber dem Betroffenen entbunden.\n(3) Der Beauftragte hat dem Auftraggeber die erforderlichen Mitteilungen zu machen, auf Verlangen über die Ausführung des Auftrags Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.\n(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags jederzeit zu prüfen.\n(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Beauftragten an seine Auffassung zu binden.",{"abschnitt":21,"titel":22},"Erster Abschnitt","Zweiter Titel",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 88","Auftrag","88",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 87","Beschleunigung der Zusammenarbeit","87",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 86","Zusammenarbeit","86",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 90","Anträge und Widerspruch beim Auftrag","90",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 91","Erstattung von Aufwendungen","91",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 92","Kündigung des Auftrags","92",[],false]