[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_12-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_12","Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2003-12-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_12\u002Fxml.zip",1272236,"§ 10","10","Leistungsformen","Grundsätze der Leistungen","(1) Die Leistungen werden erbracht in Form von 1.Dienstleistungen,\n2.Geldleistungen und\n3.Sachleistungen.\n(2) Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.\n(3) Geldleistungen haben Vorrang vor Gutscheinen oder Sachleistungen, soweit dieses Buch nicht etwas anderes bestimmt oder mit Gutscheinen oder Sachleistungen das Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreicht werden kann oder die Leistungsberechtigten es wünschen.","SGB_12 - Grundsätze der Leistungen - § 10 Leistungsformen\n\n(1) Die Leistungen werden erbracht in Form von 1.Dienstleistungen,\n2.Geldleistungen und\n3.Sachleistungen.\n(2) Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.\n(3) Geldleistungen haben Vorrang vor Gutscheinen oder Sachleistungen, soweit dieses Buch nicht etwas anderes bestimmt oder mit Gutscheinen oder Sachleistungen das Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreicht werden kann oder die Leistungsberechtigten es wünschen.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Leistungen","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Aufgabe der Länder","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Beratung und Unterstützung","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Vorbereitung für die Aufnahme einer Tätigkeit und Vereinbarung","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen","13",[],false]