[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_12-114":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_12","Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2003-12-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_12\u002Fxml.zip",1272381,"§ 114","114","Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften","Sonstige Regelungen","Bestimmt sich das Recht des Trägers der Sozialhilfe, Ersatz seiner Aufwendungen von einem anderen zu verlangen, gegen den die Leistungsberechtigten einen Anspruch haben, nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften, die dem § 93 vorgehen, gelten als Aufwendungen 1.die Kosten der Leistung für diejenige Person, die den Anspruch gegen den anderen hat, und\n2.die Kosten für Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel, die gleichzeitig mit der Leistung nach Nummer 1 für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die minderjährigen unverheirateten Kinder geleistet wurden.","SGB_12 - Sonstige Regelungen - § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften\n\nBestimmt sich das Recht des Trägers der Sozialhilfe, Ersatz seiner Aufwendungen von einem anderen zu verlangen, gegen den die Leistungsberechtigten einen Anspruch haben, nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften, die dem § 93 vorgehen, gelten als Aufwendungen 1.die Kosten der Leistung für diejenige Person, die den Anspruch gegen den anderen hat, und\n2.die Kosten für Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel, die gleichzeitig mit der Leistung nach Nummer 1 für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die minderjährigen unverheirateten Kinder geleistet wurden.",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 113","Vorrang der Erstattungsansprüche","113",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 112","Kostenerstattung auf Landesebene","112",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 111","Verjährung","111",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 115","Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland","115",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 116","Beteiligung sozial erfahrener Dritter","116",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 116a","Rücknahme von Verwaltungsakten","116a",[],false]