[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_14-127":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_14","Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_14\u002Fxml.zip",1272558,"§ 127","127","Erhebungsmerkmale","Statistik und Bericht","(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale erhoben: 1.das Geschlecht der leistungsberechtigten Person,\n2.das Land und die Kennnummer des zuständigen Trägers der Sozialen Entschädigung,\n3.die Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen: a)Geschädigte, aufgegliedert nach dem Grad der Schädigungsfolgen,\nb)Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende,\n4.die Art des schädigenden Ereignisses: a)Gewalttat, aufgegliedert nach aa)Gewalttat im Inland oder\nbb)Gewalttat im Ausland,\nb)Weltkriegsauswirkungen und Fälle nach § 139,\nc)Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe,\nd)Ereignis im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,\ne)Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes,\nf)rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,\ng)rechtsstaatswidrige Entscheidung oder Maßnahme im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,\n5.die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen,\n6.die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach a)Leistungsempfängergruppen und\nb)der Art der Erledigung, aufgegliedert nach aa)Ablehnung,\nbb)Bewilligung,\ncc)Rücknahme des Antrags und\ndd)sonstige Erledigung,\n7.die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit a)Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder\nb)Überführung nach § 152 Absatz 4.\n(2) In den von der Richtlinie 2004\u002F80\u002FEG erfassten Fällen werden zudem folgende Merkmale erhoben: 1.die Staatsangehörigkeit der Person, die eine Entschädigungsleistung erhält,\n2.der Staat, in dem die gesundheitliche Schädigung eingetreten ist,\n3.Art und Umfang der Entschädigungsleistung,\n4.Zahl der Ablehnungen und\n5.die Dauer des Verwaltungsverfahrens einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens.","SGB_14 - Weitere Regelungen - Statistik und Bericht - § 127 Erhebungsmerkmale\n\n(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale erhoben: 1.das Geschlecht der leistungsberechtigten Person,\n2.das Land und die Kennnummer des zuständigen Trägers der Sozialen Entschädigung,\n3.die Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen: a)Geschädigte, aufgegliedert nach dem Grad der Schädigungsfolgen,\nb)Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende,\n4.die Art des schädigenden Ereignisses: a)Gewalttat, aufgegliedert nach aa)Gewalttat im Inland oder\nbb)Gewalttat im Ausland,\nb)Weltkriegsauswirkungen und Fälle nach § 139,\nc)Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe,\nd)Ereignis im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,\ne)Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes,\nf)rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,\ng)rechtsstaatswidrige Entscheidung oder Maßnahme im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,\n5.die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen,\n6.die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach a)Leistungsempfängergruppen und\nb)der Art der Erledigung, aufgegliedert nach aa)Ablehnung,\nbb)Bewilligung,\ncc)Rücknahme des Antrags und\ndd)sonstige Erledigung,\n7.die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit a)Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder\nb)Überführung nach § 152 Absatz 4.\n(2) In den von der Richtlinie 2004\u002F80\u002FEG erfassten Fällen werden zudem folgende Merkmale erhoben: 1.die Staatsangehörigkeit der Person, die eine Entschädigungsleistung erhält,\n2.der Staat, in dem die gesundheitliche Schädigung eingetreten ist,\n3.Art und Umfang der Entschädigungsleistung,\n4.Zahl der Ablehnungen und\n5.die Dauer des Verwaltungsverfahrens einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens.",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 3","Kapitel 20",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 126","Amtliche Statistik","126",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 125","Fachbeirat Soziale Entschädigung","125",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 124","Aufgaben der Bundesstelle für Soziale Entschädigung","124",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 128","Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung","128",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 129","Hilfsmerkmale","129",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 130","Stichtag für die Erhebungen","130",[],false]