[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_14-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_14","Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_14\u002Fxml.zip",1272448,"§ 20","20","Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende","Gewalttaten","(1) Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende sind zu versagen, wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 in der eigenen Person oder in der Person der oder des Geschädigten vorliegen.\n(2) Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 in der eigenen Person oder in der Person der oder des Geschädigten vorliegen.","SGB_14 - Entschädigungstatbestände - Gewalttaten - § 20 Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende\n\n(1) Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende sind zu versagen, wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 in der eigenen Person oder in der Person der oder des Geschädigten vorliegen.\n(2) Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 in der eigenen Person oder in der Person der oder des Geschädigten vorliegen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 19","Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, Konkurrenzen","19",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 18","Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs","18",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 17","Versagung von Leistungen","17",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 21","Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege","21",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 22","Versagung, Entziehung und Minderung der Leistung","22",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 23","Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes","23",[],false]