[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sgb_14-28":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sgb_14","Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsgb_14\u002Fxml.zip",1272456,"§ 28","28","Verhältnis zu Leistungen anderer Träger","Leistungsgrundsätze","(1) Die Leistungen nach diesem Buch wegen eines schädigenden Ereignisses nach § 1 Absatz 2 gehen Leistungen anderer Träger, insbesondere anderer Sozialleistungsträger vor.\n(2) Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 und die Einmalzahlungen nach § 102 Absatz 4 und 5 werden nicht als Einkommen oder Vermögen auf andere Sozialleistungen oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet.\n(3) Leistungsansprüche aus privaten Sicherungs- oder Versorgungssystemen sind auf Leistungen nach diesem Buch nicht anzurechnen.\n(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.","SGB_14 - Entschädigungstatbestände - Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe - Leistungsgrundsätze - § 28 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger\n\n(1) Die Leistungen nach diesem Buch wegen eines schädigenden Ereignisses nach § 1 Absatz 2 gehen Leistungen anderer Träger, insbesondere anderer Sozialleistungsträger vor.\n(2) Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 und die Einmalzahlungen nach § 102 Absatz 4 und 5 werden nicht als Einkommen oder Vermögen auf andere Sozialleistungen oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet.\n(3) Leistungsansprüche aus privaten Sicherungs- oder Versorgungssystemen sind auf Leistungen nach diesem Buch nicht anzurechnen.\n(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.",{"abschnitt":21,"kapitel":22,"unterabschnitt":23},"Abschnitt 2","Kapitel 3","Unterabschnitt 4",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 27","Vorrang von Leistungen zur Teilhabe","27",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 26","Leistungsformen","26",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 25","Voraussetzungen","25",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 29","Leistungen und Leistungsart","29",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 30","Leistungen des Fallmanagements","30",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 31","Leistungen in einer Traumaambulanz","31",[],false]